Dienstleistungen
Der Notar ist unabhängiger und unparteiischer Betreuer und Berater. Das Gesetz schreibt seine Mitwirkung bei zahlreichen Transaktionen des Wirtschaftslebens und im persönlichen Bereich vor. Der Notar ist dabei nicht notwendiges Übel, sondern kompetenter Ansprechpartner. Er trägt maßgeblich zum reibungslosen Ablauf bei, etwa bei Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsgründungen oder vorweggenommener Erbfolge.
Ein Hauptaufgabengebiet liegt im Immobilienrecht. Kaufverträge
über Grundstücke, Häuser und Wohnungen oder die Übertragung
von Immobilien oder Höfen auf die nächste Generation entwirft der
Notar. Er beurkundet den Vertrag und betreut die Beteiligten treuhänderisch
bei seiner Abwicklung. Gerne können Sie das Datenblatt
Immobilienkauf ausfüllen und per e-Mail an uns senden. Selbstverständlich
stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch zur Beratung zur Verfügung.
Eine weitere Aufgabe liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht. Der Notar entwirft und beurkundet Verträge über die Gründung oder Satzungsänderung von offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften. Kauf und Abtretung von GmbH-Anteilen werden ebenfalls über den Notar abgewickelt. Wer in größerem Umfang kaufmännisch tätig werden soll, muss ins Handelsregister eingetragen werden. Der Notar arbeitet die erforderlichen Anmerkungen aus und beglaubigt sie.
Auch im Familienrecht wirkt der Notar mit. Eheverträge, mit denen Gütertrennung vereinbart oder die Zugewinngemeinschaft maßgeschneidert wird, bereitet der Notar vor. Er beurkundet außerdem Vereinbarungen über Unterhalt oder Versorgungsausgleich. Für den Betreuungsfall können beim Notar Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen erklärt werden. Sie genießen höchstes Vertrauen im Rechtsverkehr.
Große Bedeutung hat der Notar schließlich auch auf dem Gebiet des Erbrechts. Notariell beurkundete Testamente und Erbverträge sorgen dafür, dass nach dem Erbfall Streit vermieden wird. Die Erfahrung lehrt, dass vom Erblasser selbst eigenhändig errichtete Testamente oft unwiederbringliche Fakten schaffen, die der Erblasser gar nicht wollte. Sachkundige Beratung durch den Notar macht sich hier immer bezahlt.
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